Behandlung für Kinder

Für ein Leben ohne Zahnschmerzen und Angst vorm Zahnarzt.

Liebe Eltern, unser Team hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihrem Kind eine angenehme und stressfreie Zeit beim Zahnarzt zu ermöglichen.

 

Wir möchten das Vertrauen Ihres Kindes gewinnen und das Bewusstsein für die Zahngesundheit wecken. Die Kooperationsbereitschaft des Kindes ist für eine erfolgreiche Behandlung sehr wichtig.

Nach dem Kennenlernen beginnt eine ausführliche und individuelle Beratung, Behandlungsart und -umfang werden im Wesentlichen von Ihrem Kind mitbestimmt. Nach anfänglich kleinen Schritten ist oft schon nach kurzer Zeit auch bei vorsichtigen oder ängstlichen Kindern eine Behandlung möglich.

Durch regelmäßige Kontrollen und aktive Teilnahme an vorbeugenden Maßnahmen legen sie den Grundstein für ein Leben ohne Zahnschmerzen und Angst vorm Zahnarzt.

 

Bitte nehmen Sie sich Zeit für diese Termine!
Auch wir werden dies tun, denn Ihre Kinder liegen uns am Herzen.

Behandlung Kinder - Praxis für Zahnheilkunde Dr. med. dent. Eva Gärtner

Kleinkindprophylaxe

Diese Art der Prophylaxe ist speziell auf die Kinder zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr abgestimmt. Spielerisch lernen die Kleinen die Zahnarztpraxis kennen, sie üben die richtige Zahnpflege und erfahren etwas über die Kariesentstehung sowie die zahngesunde Ernährung. In 4 aufeinander Aufgebauten Terminen gewinnen wir so das Vertrauen der Kinder. Die Zahnarztbesuche sollen Spaß machen, so kommen die Kids auch in Zukunft sehr gerne zum Zahnarzt.

 

Diese Leistung ist in der Gebührenordnung für Zahnärzte nicht enthalten. Für uns ist es dennoch eine Herzensangelegenheit schon mit den Kleinsten zu arbeiten. Wir müssen einen kleinen Unkostenbeitrag für die anfallenden Kosten wie z.B. das Bastelmaterial berechnen.

Kinder- und Jugendprophylaxe

Spätestens ab dem sechsten Lebensjahr (je nach Bedarf auch schon früher) sollte Ihr Kind an der Individualprophylaxe teilnehmen. Diese findet je nach Kariesrisiko zwei bis viermal im Jahr statt und umfasst Leistungen, wie Sichtbarmachen von Zahnbelägen durch Einfärben, professionelle Zahnreinigung, individuelle Fluoridierungsmaßnahmen und das Vermitteln einer altersgerechten Putztechnik. Bei Kindern und Jugendlichen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der geltenden Verträge bis zum 18. Lebensjahr zweimal im Jahr ein Basisprogramm zur Individualprophylaxe.

 

Die Kosten für zusätzliche Maßnahmen, die zur Durchführung einer wirkungsvollen Individualprophylaxe bei gefährdeten Kindern und Jugendlichen erforderlich sind, muss der Patient selbst tragen.

Fissurenversiegelung

Im Rahmen der Individualprophylaxe spielt auch die Fissunrenversiegelung für die Erhaltung der Zahngesundheit eine wichtige Rolle. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die versiegelten Fissuren über einen längeren Zeitraum vor Karies geschützt sind. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen sind trotzdem notwendig – ganz besonders für die nicht versiegelten Zahnflächen! Gegebenenfalls müssen aber auch Fissurenversiegelungen nach entsprechender Abnutzung erneuert werden.

Behandlung unter Narkose

In seltenen Fällen (besonders wenn ein Kind schon traumatisiert ist) kann eine normale Zahnarztbehandlung nicht möglich sein. Aufschieben ist keine Lösung! In solchen Fällen macht ev. eine Behandlung/Sanierung unter Vollnarkose einen Sinn. So wird Ihr Kind erstmal beschwerdefrei und wir können für die Zukunft Vertrauen aufbauen!